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Luft ist KEIN Lebensmittel!







Lebensmittel Luft

IG:LL 1858 (Interessengemeinschaft: Lebensmittel Luft 1858) ist eine Kampagne des ÖFR (Österreichischer Fachverband für Raumlufttechnik).

Sie ermöglicht einen kostenfreien, unparteilichen, unabhängigen und interdisziplinären Zusammenschluss von Verbänden, Unternehmen, Experten und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kunst und Kultur sowie Privatpersonen, welche das legitime Ziel unterstützen, Innenraumluft per Gesetz als Lebensmittel deklarieren zu lassen.

Eine verbindliche Mindest-Güteklasse für hygienische Raumluftqualität ist der erste große Schritt. Die Schaffung dieses Standards bzw. die verpflichtend einzuhaltende Mindest-Güteklasse für Innenraumluftqualität ist längst überfällig und lässt in ihrer Aussagenlogik keine Gegenargumente zu.

Oder gibt es einen Grund, warum Raumluft unter bestimmten Umständen Menschen krankmachen darf? Eben!


Eine Kampagne des ÖFR





Kostenfrei und unverbindlich unterstützen!



Mit Ihrer Stimme tragen Sie dazu bei, den Entscheidungsprozess der Politik zu erleichtern und zu beschleunigen. Wir setzen uns bei Entscheidungsträgern der öffentlichen Hand und in diversen Ministerien dafür ein, dass Raumluftqualität hygienisch, sichtbar und verbindlich wird!



Raumluftqualität muss sein:

HYGIENISCH


Raumluftqualität muss gesundheitlich zuträglich sein - zumindest nach den Parametern für CO2, releativer Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur.

SICHTBAR


Raumluftqualität muss für Raumnutzer durch permanentes Monitoring mittels einem geeignetem technischen Gerät (Luftgütemessgerät) sichtbar sein.

VERBINDLICH


Raumluftqualität muss per Gesetz der Mindest-Güteklasse entsprechen und in bestimmten Räumen permanent gemessen und angezeigt werden.


Die Situation

cui bono?

Welche Faktoren und Werte die Raumluftqualität aufweisen muss, um als gesundheitlich zuträglich zu gelten, weiß man schon lange.

Dass gesundheitlich zuträgliche Raumluftqualität am Arbeitsplatz gewährleistet werden muss, ist auch seit langer Zeit gesetzlich verankert.

Die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Gewährleistung und Sicherung hygienischer Raumluftqualität in Bildungs-, Betreuungs-, Pflege und Krankenhauseinrichtungen fehlt noch.

Woran liegt es, dass trotz zum Teil vorhandener gesetzlicher Rahmenbedingungen sowie vorhandemem Wissen, was hygienische Raumluftqualität ausmacht, viele Innenräume alles andere als gesundheitlich zuträglich Raumluft aufweisen und dadurch die Raumnutzer krank machen (Sick-Building-Syndrom)?


Standard für Lufthygiene und Raumluftqualität


Das Problem

Aus den Augen, aus dem Sinn!

Unhygienische Innenraumluftqualität ist selten wahrnehmbar und entzieht sich dadurch unserer Aufmerksamkeit.

Unhygienische Innenraumluftqualität wirkt sich nachweislich negativ auf unsere Gesundheit aus und fördert nachweislich Folgereaktionen anderer Faktoren, welche wiederum unsere Gesundheit negativ beeinflussen können (z.B. niedrige Luftfeuchtigkeit à höhere Infektiosität von pathogenen, luftgetragenen Stoffen, z.B. Corona-Viren).

Was muss getan werden, um die beschriebene Problematik bzgl. unhygienischer Innenraumluftqualität bzw. der schwer wahrnehmbaren Luftgüte lösen zu können?

Mindeststandard für Innenraumluft

Ein wichtiger Schritt zur Lösung

Festlegung einer Mindest-Güteklasse für Raumluftqualität
+ Raumluftqualität sichtbar machen

Welche Faktoren die Raumluftqualität beeinflussen und welche Parameter eingehalten werden müssen, um von einer hygienischen Raumluftqualität sprechen zu können ist hinlänglich bekannt.

Ziel der Kampagne "IG:LL 1858" ist die Formulierung einer leicht verständlichen sowie leicht umzusetzenden Forderung nach eine Mindest-Güteklasse für Innenraumluftqualität sowie die konsequente Sicherstellung selbiger.

Dabei werden ausschließlich Faktoren, Parameter und Werte gefordert, welche seit Jahrzehnten wissenschaftlich belegt sind, um dem allgemein anerkannten Stand der Technik wiederspiegeln.
Raumluftqualität und Lebensmittel Luft



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Raumluftqualität muss sein:

HYGIENISCH


Raumluftqualität muss gesundheitlich zuträglich sein - zumindest nach den Parametern für CO2, releativer Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur.

SICHTBAR


Raumluftqualität muss für Raumnutzer durch permanentes Monitoring mittels einem geeignetem technischen Gerät (Luftgütemessgerät) sichtbar sein.

VERBINDLICH


Raumluftqualität muss per Gesetz der Mindest-Güteklasse entsprechen und in bestimmten Räumen permanent gemessen und angezeigt werden.







Parameter für hygienische

Raumluftqualität gem. IDAS ©


Die IDAS © Richtlinie wird in Kürze als PDF kostenfrei zum Download zur Verfügung stehen.


IDAS Richtlinie für hygienische, sichtbare und verbindliche Raumluftqualität

Richtlinie für hygienische Raumluftqualität

IDAS © (indoor air quality standard)

IDAS © ist eine geschützte Marke und dient ausschließlich dem nicht gewinnorientierten Zweck, eine Mindest-Güteklasse für Innenraumluftqualität sicherzustellen.

Die Forderungen nach einer verpflichtend zu gewährleistenden Mindest-Güteklasse für Innenraumluft fällt nicht in das Convenience- oder gar Luxus-Segment, sondern stellt die Minimalforderung im Sinne des Gesundheitsschutzes der Gesamtbevölkerung dar. Daher lautet die Bezeichnung dieser Richtlinie für gesundheitlich zuträgliche Raumluftqualität auch IDAS © (indoor air quality standard).

Die Luftqualität in einem Innenraum muss gem. IDAS © folgende Eigenschaften aufweisen, um als hygienisch (gesundheitserhaltend) bezeichnet werden zu können. Wenn nachstehende Werte über einen längeren Zeitraum über- bzw. unterschritten werden, so ist (gem. dem aktuell anerkannten Stand der Technik) die Raumluftqualität als potentiell gesundheitsgefährdend einzustufen.

CO2

max. 1.000 ppm


Luftfeuchtigkeit

min. 40 % max. 60 %


Raumtemperatur

zwischen 19 und 25 ºC, bei Arbeiten mit

geringer körperlicher Belastung


zwischen 18 und 24 ºC, bei Arbeiten mit

normaler körperlicher Belastung



Die Mindest-Güteklasse für hygienische Raumluftqualität gem. IDAS © (CO2-Wert, relative Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur) ist permanent zu messen. Dafür ist ein entsprechendes Monitoring mit einem geeigneten Messinstrument erforderlich.

Das Monitoring von CO2-Wert, relative Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur hat für die Raumnutzer sichtbar zu erfolgen. Folgende Räumlichkeiten sind mit entsprechenden Monitoring-Instrumenten auszustatten:

  • Arbeitsstätten, Arbeitsräumen und dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätzen
  • Klassenzimmern, Unterrichtszimmern, Hörsälen und Räumen ähnlicher Nutzungsart
  • Betreuungseinrichtungen aller Art
  • Kranken- & Pflegeanstalten aller Art

Geeignete Monitoring-Instrumente im Sinne der IDAS © Richtlinie sind Geräte, welche eine Monitoring-Diagonale von mindestens 30 cm besitzen und zumindest CO2-Wert, relative Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur gleichzeitig messen und anzeigen.

Lebensmittel Luft


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Raumluftqualität muss sein:

HYGIENISCH


Raumluftqualität muss gesundheitlich zuträglich sein - zumindest nach den Parametern für CO2, releativer Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur.

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Raumluftqualität muss für Raumnutzer durch permanentes Monitoring mittels einem geeignetem technischen Gerät (Luftgütemessgerät) sichtbar sein.

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Raumluftqualität muss per Gesetz der Mindest-Güteklasse entsprechen und in bestimmten Räumen permanent gemessen und angezeigt werden.



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